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Vermögenswirksame Leistungen (VWL)

Was sind VWL und warum können Sie eine
interessante Sparform sein?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer der mehreren Anlageformen anlegt.

Der Paragraph 2 Abs. 1 Vermögensbildungsgesetz gibt die verschiedenen Anlagemöglichkeiten vor. Der Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, welche Anlageform für ihn in Frage kommt.

Laut Vermögensbildungsgesetz kann

    jeder Arbeitnehmer jährlich bis zu 480,- EUR

vermögenswirksam anlegen. Der Arbeitgeber beteiligt sich in der Regel mit einem Sparzuschuss. Die Höhe des Sparzuschusses ist in den Tarifverträgen oder in den betrieblichen Vereinbarungen geregelt.

Die Vermögenswirksame Leistungen werden vom

    Staat unterstützt in Form einer 10 bis 20%-igen Arbeitnehmer- Sparzulage

auf die vermögenswirksam angelegten Sparbeiträge. Aber nicht alle Anlageformen sind förderungsfähig z.B. bei Lebensversicherungen oder Sparverträgen fällt die Sparzulage weg. Die wichtigste Vorrausetzung für die Zuteilung einer Sparzulage ist Einkommen innerhalb der im Vermögensbildungsgesetz festgelegten Grenzen. Das zu versteuernde Einkommen darf nicht höher sein als 17.900 EUR bzw. bei Verheirateten 35.800 EUR. Wer oberhalb der Grenze verdient und trotzdem die Sparzulage in Anspruch nehmen möchte, muss das zu versteuernde Einkommen so weit reduzieren (höhere abzugsfähige Kosten), dass er unterhalb der Höchstgrenze bleibt.

Seit dem 01.01.1999 wird nicht nur ein VWL-Vertrag, sondern es werden zwei VWL-Verträge mit der staatlichen Prämie gefördert. Seit diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit die Förderung teilweise (ein Vertrag) oder vollständig zu nutzen (2 Verträge)

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